Rückerstattung von Elternbeiträgen
Die Kindertageseinrichtungen sind seit dem 15.02.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Das bedeutete für viele Kitas auch eine Einschränkung der Öffnungszeiten, so dass Eltern nicht mehr die volle Betreuungszeit in Anspruch nehmen konnten. Eine Rückerstattung war zunächst nicht vorgesehen. Das soll sich aber nun ändern.
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